Eule
Städt. St.-Anna-Gymnasium

Lese-Rechtschreib-Störung

Kurze Information zur L-R-S im schulischen Kontext.

Schulischer Kontext

Die Informationen auf dieser Seite sollen eine erste Orientierung zur Frage der Berücksichtigung besonderer Schwierigkeiten beim Erlernen des Lesens und Rechtschreibens am SAG geben. Sie können und sollen nicht jede individuelle Frage klären (dafür laden wir Sie herzlich zu einem Beratungsgespräch ein). Zudem bleiben sie auf den schulischen Kontext beschränkt.

Der Rahmen wird durch Artikel 52 (5) BayEUG (»Nachweise des Leistungsstands«) sowie den §§31–36 BaySchO (»Teil 4: Individuelle Unterstützung, Nachteilsausgleich und Notenschutz«) gesteckt.

Zum Begriff

Der Begriff »Lese-Rechtschreib-Störung« (L-R-S) umfasst als Sammelbegriff die folgenden Störungsbilder:

Die Diagnose beziehungsweise Anerkennung einer Form der L-R-S für den schulischen Bereich liegt vollständig in der Verantwortung der Schulpsycholog*innen. Externe Gutachten und die Einschätzung der Fachlehrkräfte werden dabei, sofern vorhanden, selbstverständlich mit einbezogen.

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Maßnahmen

Nach erfolgter Diagnose können auf drei Ebenen Maßnahmen zur Unterstützung vereinbart werden:

Alle Maßnahmen werden in Zusammenarbeit mit den Fachlehrkäften Ihres Kindes umgesetzt.

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Organisatorischer Ablauf

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Beratung

Wir legen Wert darauf, die Berücksichtigung einer L-R-S individuell und im Einzelfall zu regeln. Bitte vereinbaren Sie mit uns einen Termin, in dem wir Ihre — und die Anliegen Ihres Kindes — gemeinsam besprechen können.

Schulpsycholog*innen am SAG